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Angelerlaubnis / Angelberechtigung
Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung des Fischfanges in jedem Fall auch eine Angelerlaubnis erforderlich. Diese werden gewässerspezifisch i.d.R. als Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarten erteilt.
Für die Binnengewässer kann das Dokument in der Regel durch den Eigentümer oder Pächter des Gewässers ausgestellt. Auskunft können hierzu die Fischereiunternehmen, Anglerverbände/-vereine und tlw. die Kommunen oder Angelserviceläden geben. Für die Mehrzahl der Binnengewässer können im Gewässerverzeichnis die notwendigen Informationen zum Erwerb der Angelerlaubnis abgerufen werden.
Für die Küstengewässer des Landes M-V ist ebenfalls eine Angelerlaubnis erforderlich. Zu den Küstengewässern gehören die sogenannten inneren Küstengewässer (Wismarbucht, Salzhaff, Darßer Boddenkette, Strelasund, Kubitzer Bodden, Gr. u. Kl. Jasmunder Bodden, Greifswalder Bodden, Peenestrom, Achterwasser, Stettiner Haff) und die Ostsee, soweit sich die deutsche Gebietshoheit (12-Seemeilen-Zone) erstreckt. Das Land M-V ist für diese Gewässer fischereiberechtigt, sofern nicht Dritte ein Fischereirecht besitzen [§ 4 Abs. 2 LFischG].
Die Angelerlaubnis für die Küstengewässer kann bei der oberen Fischereibehörde (LALLF) sowie bei vielen Angelserviceläden, Fremdenverkehrs- und Kurverwaltungen in der Küstenregion und bei der Nord-Ost-Reederei Wolgast Fischereibetrieb Peter Sachwitz 17438 Wolgast Str. der Freundschaft 16 Tel. 0162-9859266 und online unter reederei@t-online.de erworben werden, wobei ein gültiger Fischereischein vorzulegen ist. Für die Erteilung der Angelerlaubnis für die Küstengewässer des Landes M-V wird ein Entgelt wie folgt erhoben:
Tageskarte 5,00 Euro
Wochenkarte 10,00 Euro
Jahreskarte für Jugendliche 10,00 Euro
Jahreskarte Erw. 20,00 Euro
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